Strafrecht
Viele Verhandlungstage in großen und kleinen Verfahren, und an den verschiedensten Gerichten, lassen mich auf eine breite Erfahrung in dieser Materie zurückblicken. Dennoch: Strafverteidigung ist niemals Routine, sondern muß jedes Mal neu definiert werden.
Wirtschaftsstrafrecht
Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Untreue, Subventionsbetrug, Konkursstraftaten sind Beispiele für übliche Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsleben stehende Menschen, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH, wandeln bisweilen auf einem schmalen Grad zwischen dem Ausnutzen des rechtlich Zulässigen und strafrechtlich relevantem Handeln.
Die Ausrichtung der Verteidigung ist in derartigen Fällen schon im Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung. Hier können oftmals die entscheidenden Weichen gestellt und möglicherweise eine Verfahrenseinstellung erzielt werden.
Drogenstrafrecht
Zwar denkt mancher, daß Drogen in Zukunft immer weiter legalisiert werden, auch weil damit zu rechnen sei, dass staatliche Stellen auf die Steuereinnahmen nicht länger verzichten wollen, doch noch ist es nicht soweit.
Immer noch werden Strafen wegen Einfuhr, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln verhängt, darunter auch sehr hohe Strafen.
Ein im Drogenstrafrecht versierter Verteidiger muß nicht nur die einschlägigen Rechtsvorschriften kennen, sondern auch in der Hauptverhandlung über die Erfahrungen und Mittel verfügen, zu erkennen, welche Verteidigungsstrategie in der jeweiligen Situation angemessen und aussichtsreich ist.
Sexualstrafrecht
Bei dem Vorwurf der Begehung eines Sexualdelikts, bei dem in der Regel Intimbereiche des Mandanten durchleuchtet und offen gelegt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Verhältnis des Beschuldigten zu seinem Anwalt sehr wichtig.
Die gesetzlichen Vorschriften und Strafdrohungen sind in den vergangenen Jahren ständig verschärft worden, z.B. durch die Schaffung des § 184i StGB, des neuen § 177 Abs. 2 StGB u.a.m.
Ich stehe dabei ein für eine kraftvolle, engagierte, nur an den Interessen des Mandanten ausgerichtete Verteidigung. Eine umsichtige und diskrete Behandlung der Angelegenheit ist eine Selbstverständlichkeit.
Verkehrsstrafrecht
Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Alkohol und Drogen im Verkehr: Schnell kann aus einer leichten Regelübertretung ein großes Problem werden. Der Verlust der Fahrerlaubnis stellt für viele eine Beeinträchtigung, für manchen sogar eine existentielle Bedrohung dar.
Im Verkehrsstrafrecht besteht die Gefahr, daß Staatsanwaltschaften und Gerichte wegen der vermeintlich oft gleich oder ähnlich gelagerten Fälle Strafen und Nebenfolgen nach Schema F verhängen.
Der Verteidiger hat hier die Aufgabe, gerade das Besondere des Falles herauszuarbeiten, um eine Sanktion zu vermeiden oder, wenn dies unmöglich ist, abzumildern.