- Studium an der Freien Universität Berlin und in Bologna/Italien
- Zulassung und Niederlassung als Rechtsanwalt seit 1998
- Ausbildung und Absolvierung der Prüfungen zum Fachanwalt für Strafrecht 2009
Im Strafrecht umfasst meine Tätigkeit die Verteidigung in Kapitalstrafsachen, im Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht.
Meine Mandanten im Medienrecht sind in der Regel Betroffene von falschen Darstellungen in der Presse, im Fernsehen und in sozialen Netzwerken.
In einigen Fällen kommt auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger in Frage. Das ist in der Regel nur bei schwereren Anklagevorwürfen, die mit Freiheitsstrafen bedroht sind, möglich. In Ausnahmefällen übernehme ich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger.
Ich berate unentgeltlich Gefangene in den Berliner Haftanstalten, organisiert von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. In besonderen Fällen übernehme ich Pro-bono-Mandate, d.h. ich bearbeite diese Mandate unentgeltlich.