Medienrecht

Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf und Schmerzensgeld: Das sind die wichtigsten presserechtlichen Instrumente, um die Rechte des Betroffenen zu wahren.

Die Kanzlei vertritt vor allem Geschädigte, deren Rechte durch Berichterstattung in den Medien verletzt wurden.

Das können Schmähungen in Boulevardzeitungen oder im Fernsehen und Rundfunk sein, unerlaubte Veröffentlichungen von Bildern oder auch verleumderische Aussagen im Internet, wie auf Websites und in sozialen Netzwerken.

Das Zeitalter der Massenmedien hat zwar nicht gerade erst begonnen, aber daß praktisch jeder zu jedem Zeitpunkt Äußerungen über jedermann veröffentlichen kann, ist noch relativ neu.

Erschwerend kommt hinzu, daß Großkonzerne wie Google und Facebook es den Geschädigten nach Kräften schwer machen, gegen sie vorzugehen.

Wichtig bei der Wahrnehmung von Interessen der Mandanten in diesem Bereich ist vor allem schnelles, wenn auch besonnenes Handeln. Die geltenden Fristen im Bereich des Presse- und Medienrechtes sind zumeist sehr kurz.

Außerdem will derjenige, der über sich falsche Tatsachen oder gar Schmähungen lesen muß, daß gegen diese so schnell wie möglich vorgegangen wird.

Zu den Mandanten der Kanzlei gehört eine Anzahl prominenter Persönlichkeiten, mittelständischer Unternehmen, aber auch einfache Bürger, die aufgrund von besonderen Umständen in das Fadenkreuz der Presse geraten sind.

Eine Sonderstellung nehmen dabei Mandanten ein, über die im Zusammenhang mit angeblichen Straftaten berichtet wird. Hier kann die Berichterstattung in der Presse ebenso gravierend sein wie das Strafverfahren selbst.

Selbstverständlich übernehme ich auch die Verteidigung bei Anklagen wie z.B. wegen Verleumdung, übler Nachrede oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.